Wir führen gesetzliche Betreuungen gemäß § 1896 ff BGB für hörgeschädigte Menschen in Oberbayern durch. Zielgruppe sind volljährige Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Die Hörschädigung ist also nicht Ursache, sondern Begleiterscheinung für die Betreuerbestellung. Wir verwenden DGS und LBG. Ein Dolmetschereinsatz ist nicht notwendig.
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