Betreuung und Pflege

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich zuhause wohnen bleiben, auch wenn sie pflegebedürftig oder dement sind. Die Versorgung durch Familienangehörige und Freunde kann professionell durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt werden.  Angebote zur Tagespflege (teilstationäre Angebote) bieten Anregungen und Förderung für den pflegebedürftigen Menschen und entlasten die Angehörigen. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden wichtig, wenn die pflegenden Angehörigen krank sind oder Urlaub brauchen. Ehrenamtliche Helfer können gemeinsame Aktivitäten zur Anregung und zur Beschäftigung (niederschwellige Betreuung) anbieten.
 
Wenn die Pflege und Betreuung zuhause nicht mehr möglich ist, muss möglicherweise der Umzug in eine andere Wohnform, z.B. ein Pflegeheim (stationäres Angebot), erfolgen.

Welche Hilfe passend ist, hängt von den persönlichen Wünschen und der individuellen Wohn- und Lebenssituation ab. Wichtig ist auch, welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um die Angebote der Betreuung und Pflege zu bezahlen. Wird ein Pflegebedarf festgestellt, können die Kosten für die Pflege und Betreuung zum Teil von der Pflegekasse übernommen werden. Weitere Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung

Für gehörlose Menschen gibt es einige Einrichtungen wie ambulante Pflegedienste und Pflegeheime, die sich auf ihre besonderen Bedürfnisse im Alter eingerichtet haben. Angebote für gehörlose Menschen finden Sie in der GIA-Datenbank.

Besonders der Bereich der Betreuung und Beschäftigung ist für gehörlose Menschen sehr wichtig. Um auf diese Aufgabe vorzubereiten, gibt es für gehörlose Menschen, die sich ehrenamtlich sozial engagieren möchten, erste Schulungen zum Seniorendemenzbegleiter. 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.e.V. und des Infoportals Wegweiser Demenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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