Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Wenn pflegende Angehörige für eine bestimmte Zeit die Pflege zu Hause nicht selbst leisten können, z.B. weil sie krank sind oder Urlaub brauchen, kann ein ambulanter Pflegedienst für diese Zeit die Pflege übernehmen. Diese Leistung heißt Verhinderungspflege. Diese Zeit können die Angehörigen für sich nutzen und werden damit entlastet.
Wenn die Pflege für die Zeit, in der die Angehörigen nicht selbst pflegen können, in einem Pflegeheim geleistet wird, heißt dies nach dem Gesetz Kurzzeitpflege.