Seit dem 01. Januar 2017 gibt es neue Bestimmungen im Pflegegesetz. Früher gab es die Pflegestufen 1–3. Jetzt gibt es die Pflegegrade 1–5.
Für die Einstufung in die Pflegegrade 1–5 werden sechs Lebensbereiche betrachtet. In jedem Bereich gibt es Punkte für die Selbständigkeit. Man kann zwischen 0 und 4 Punkten bekommen. Dabei bedeutet 0 Punkte keine Beeinträchtigung und 4 Punkte eine schwere Beeinträchtigung.
Die Bereiche sind:
1. Mobilität
z.B. schlechte Beweglichkeit und Fortbewegung alleine schwierig2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
z.B. Schwierigkeiten Bedürfnisse auszudrücken und Gespräche zu führen3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
z.B. Einschränkung durch Angst oder Aggressivität4. Selbstversorgung
z.B. Körperpflege, Ernährung etc. alleine schwierig5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
z.B. alleine Medikamente einnehmen6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
z.B. alleine den Tagesablauf bestimmen und Kontakte halten
Für Menschen mit Demenz haben sich die Leistungen verbessert.
Wenn der Pflegegrad hoch ist, haben die Betroffenen bzw. ihre Angehörigen einen Anspruch auf höhere Sach- und Geldleistungen.
Wenn der Pflegegrad niedrig ist, sind die Sach- und Geldleistungen kleiner.
Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen im Pflegebereich erhalten Sie auf den Seiten der deutschen Alzeheimergesellschaft.