Vorsorgevollmacht

Wenn ein Mensch bestimmte Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, muss eine andere Person entscheiden. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson bevollmächtigen z.B.

  •  über die medizinische Behandlung zu entscheiden (z.B. eine Operation oder künstliche Ernährung)
  •  die finanziellen Angelegenheiten zu regeln
  •  einen Platz in einem Pflegeheim zu suchen.

 
Eine Vorsorgevollmacht hat weitreichende Konsequenzen. Es ist sehr wichtig, sich gut zu überlegen, wer einen vertreten soll. Man kann eine Vorsorgevollmacht auch ändern oder widerrufen.
Wenn jemand eine sehr weitreichende Vorsorgevollmacht formuliert hat, die viele Bereiche abdeckt, muss das Betreuungsgericht keinen gesetzlichen Betreuer mehr bestellen. Die Person, die in der Vollmacht genannt wird, ist dann der offizielle Vertreter. Wenn man also nicht möchte, dass das Betreuungsgericht einen Betreuer einsetzt, kann man das mit dem Schreiben einer Vorsorgevollmacht verhindern.