Betreuungsverfügung

Wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt oder diese nicht ausreicht, kann eine Betreuung entsprechend dem Betreuungsgesetz notwendig werden. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wen das Amtsgericht für Sie als Betreuer bestellen soll, wenn eine rechtliche Betreuung notwendig wird. Sie können auch aufschreiben, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Sie können auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer festlegen, z.B. welche Wünsche und Gewohnheiten er beachten soll oder ob Sie im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim wünschen. Wenn das Gericht einen Betreuer bestellt, kann er nur in dem gerichtlich festgelegten Umfang handeln und muss dabei die Wünsche des Betroffenen beachten. Das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten soll so gut wie möglich gewahrt werden.