Wenn ein Mensch dauerhaft umfangreiche Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität braucht, hat er Anspruch auf einen Pflegegrad und damit auf Leistungen der Pflegeversicherung. Voraussetzungen für eine Bewilligung ist ein Antrag bei der Pflegekasse und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Danach wird über den Grad der Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe entschieden. Leistungen der Pflegeversicherung können als Pflegegeld oder Pflegesachleistung gewählt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.e.V. und des Infoportals Wegweiser Demenz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.